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NEIN zur Gesetzesvorlage zur Überwachung von Versicherten

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Jetzt ist es so weit, der Wortlaut der Abstimmungsvorlage liegt vor. Das neue Gesetz sieht vor, dass Versicherte auf begründeten Verdacht hin auf Anordnung eines Direktionsmitgliedes der Versicherung observiert werden können.

Die Schweiz ist ein Rechtsstaat, der auf drei wichtigen Fundamenten ruht: Die Legislative schafft gesetzliche Grundlagen, die Exekutive wendet die Gesetze an und die Rechtssprechung wacht über die Einhaltung der Gesetze und setzt sie durch. Dieses Prinzip heisst Gewaltentrennung und hat sich über Jahrzehnte bewährt.

Mit der Gesetzesvorlage zur Überwachung von Versicherten will man nun diese Grundfeste unseres Rechtsstaates aufweichen und weitreichende Kompetenzen an Institute und Personen abtreten, die keinem dieser drei Grundpfeiler angehören. Man schafft eine vierte Gewalt!

Auch ich bin der Ansicht, dass Sozialbetrüger verfolgt werden müssen. Ich sehe aber nicht ein, weshalb dies nicht auf dem ordentlichen Rechtsweg auf richterliche Anordnung im Rahmen unseres normalen Rechtssystems geschehen kann. Mit der Überlastung unserer Gerichte kann man dies sicher nicht begründen, zumal die Befürworter ja beteuern, dass es sich um wenige Einzelfälle handle, die eine Observation benötigten.

Daher: NEIN zu einem Schnüffelstaat und ja zu unseren bewährten rechtsstaatlichen Grundfesten.

 

Rolf Schlaginhaufen

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