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Hohe Verwaltungskosten in der beruflichen Vorsorge

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Thurgauer Zeitung vom Donnerstag den 62. Januar 2023. Die Pensionskassen zwacken jährlich 6.8 Milliarden von den Altersguthaben ab. Um das zu verhindern braucht das BVG eine grosse Reform.

Für ein sicheres und gerechtes BVG ist ein Systemwechsel notwendig.

Beitragspflicht neu definiert:

Die berufliche Vorsorge für das Alter muss in einer neuen Einheitskasse unter der Aufsicht des Bundes als Paralellkasse der AHV geführt werden. Das verringert die Verwaltungskosten auf ein Minimum. Das BVG- Obligatorium gilt für alle Arbeitnehmer/innen und Selbstständigen die schon in der 1. Säule versichert sind. Von dem AHV-pflichtigen Lohn sind 20% abzuziehen. Die verbleibenden 80% Lohnanteil sind die Grundlage für die BVG-Berechnung. Jede Person erarbeitet sich in der zweiten Säule seine Rente selbst. Das ersparte Kapital wird mit mindestens 2% verzinst. Tiefe Einkommen bis CHF 65'000.-- werden mit einem Umwandlungssatz von 7% vergütet. Mittlere Einkommen bis CHF 125'000.-- werden mit einem Umwandlungssatz von 6.5% vergütet. Hohe Einkommen bis CHF 185'000.-- werden mit einem Umwandlungssatz von 6% vergütet. Das ist der maximal versicherbare Lohn. Überschusskapital kann in der 3. Säule 3a angelegt werden. Die Monatliche maximale Einlagesumme ist CHF 1200.-- oder CHF 14'440 im Jahr.

Mit diesem System wird ein Teil der Versprechen der Abstimmung vom September 2022 eingelöst. Die Frauen und die Geringverdienenden werden ab dem ersten AHV-pflichtigen Einkommen automatisch auch im BVG versichert. Die Gewinner dieses Models sind die Frauen. Sie erreichen im Ø ein höheres Alter als die Männer. Die abgestuften Prozente haben seinen Grund. Die tiefen Einkommen sind meistens in handwerklichen Berufen tätig. Die Lebenserwartung ist weit kleiner als bei den mittleren Einkommen. Die Kürzung um 0.3% des Umwandlungssatzes bei den mittleren Einkommen reicht aus um ein ausgewogenes Verhältnis zu bekommen. Die gutverdienenden erreichen meist ein höheres Alter als der Durchschnitt, deshalb der tiefere Umwandlungssatz.

 

Bruno Engeler

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