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„Frauen in Aserbaidschan: Vergangenheit und Gegenwart“

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Am 11.10.2018  nahm ich an einer interessanten Veranstaltung der Universität Fribourg zum Thema „Frauen in Aserbaidschan: Vergangenheit und Gegenwart“ teil. Seit der Unabhängigkeit Aserbaidschans versucht die Regierung, ihre Politik bezüglich der sogenannten „Frauenfrage” zu definieren. Die ersten Schritte zur Bestimmung einer nationalen Politik bezüglich “Frauen Anliegen” unternahm die aserbaidschanische Regierung, indem sie 1995 im Vorfeld der vierten Weltfrauenkonferenz in Beijing das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) unterschrieb. Die aserbaidschanische Delegation beteiligte sich aktiv an der Konferenz von Beijing und bestätigte die Anerkennung der Rechte der Frauen im Rahmen der allgemeinen Menschenrechte. 2000 schloss sich Aserbaidschan dem Zusatzprotokoll zu CEDAW an und erkannte damit die Befugnis des UN-Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (eines Sachverständigenausschusses der UNO, der die Einhaltung der Konvention überwacht) an, Beschwerden von Einzelpersonen oder Gruppen gegen nationale Rechtsverletzungen innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs entgegenzunehmen. 2001 schloss sich Aserbaidschan dem Europarat an und beteiligte sich aktiv an der Arbeit des Ausschusses des Europarats für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Im Rahmen seiner Außenpolitik hat Aserbaidschan das Problem der Gleichstellung der Geschlechter anerkannt. Aserbaidschanische Delegationen haben regelmäßig an internationalen und regionalen Treffen zu Frauenproblemen teilgenommen. Ihr Anliegen war dabei, nicht nur ihr Bekenntnis zur Gleichstellung der Geschlechter zu bekunden, sondern die internationale Gemeinschaft auch daran zu erinnern, dass mehr als eine Million Menschen, zum großen Teil Frauen und Kinder, durch den Konflikt in Berg Karabach zu Flüchtlingen geworden sind. 

Nach wie vor erwarten Millionen Menschen, dass der anhaltende Konflikt um Berg-Karabach im Sinne des geltenden Völkerrechts gelöst wird. Dazu ist es erforderlich, dass Armenien die Besetzung der aserbaidschanischen Gebiete beendet, damit die Flüchtlinge in ihre alte Heimat zurückkehren können. Im Fall eines Rückzugs der armenischen Besatzungstruppen sind die aserbaidschanischen Flüchtlinge zum friedlichen Zusammenleben mit den Armeniern bereit, wie dies viele Jahrhunderte zuvor bereits der Fall gewesen ist. Die Menschen beider Völker sollen dort wieder miteinander vereint leben.

Merlinda Dauti

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